Marktordnung

Diese Marktordnung definiert die Regeln für alle Flohmarkt-TeilnehmerInnen. Wir wünschen uns einen sympathischen Flohmarkt und gute Verkäufe für alle.

Wer darf am Flohmarkt verkaufen?

SchweizerInnen, AusländerInnen mit C- oder B-Bewilligung. Alle VerkäuferInnen (auch Begleitpersonen) müssen sich ausweisen können.

 

Was darf verkauft werden?

Gebrauchte Waren!

 

Was darf NICHT verkauft werden?

·         Munition und Waffen jeder Art, sowie Signalpistolen und Feuerwerk

·         Pornografie und Gewaltdarstellungen, rassistische, sexistische und diskriminierende Veröffentlichungen, 
   Embleme und Gegenstände

·         Kosmetika, Medikamente, Heilmittel

·         Lebensmittel, Alkohol, Getränke und Raucherwaren – ausser an den speziellen Verpflegungsständen

·         Produktfälschungen, Neuwaren, defekte Waren (ausser klar als defekt und zum Basteln bzw. als Ersatzteile
   deklariert)

·         Motorfahrzeuge (ausser Töffli)

·         Pressluft-, Sauerstoff- und Gasflaschen

·         Neu angefertigte Produkte, Kunsthandwerke, Selbergemachtes

·         Waren aus Liquidationen, Massenware (z.B. Modeschmuck)

·         Lebende Tiere

 

Wo und wann wird der Stand bezahlt?

·        Die Kasse ist von 09:00 bis 11:00 Uhr geöffnet und befindet sich beim Eingangsbereich des Schulhauses.

·        Der Stand wird durch jeden Standmieter selbst ausgemessen und die Standgrösse (Länge x Breite) an der
  Kasse
angegeben. Die Standmasse, die Kassenquittung und Personenausweise werden im Verlauf des
  Tages durch
das OK des Flohmarktes kontrolliert.

·        Ist der Stand bei der Nachkontrolle grösser als bezahlt wurde, wird die Differenz und eine zusätzliche
  Gebühr von Fr. 20.00 verrechnet.

·        Flohmarktstandbetreiber, die nach 11:00 Uhr eintreffen, melden sich umgehend bei der Marktaufsicht
  melden und
die Standgebühr bezahlen.


Wieviel kostet ein Stand?

Bis 6m2 = Fr. 25.00. Jeder weitere m2 kostet zusätzlich Fr. 5.00

 

Die minimale Standtiefe beträgt 2m. Angebrochene Quadratmeter werden aufgerundet.

 

Was musst Du sonst noch wissen? 

·       Um bevorzugten Zugang und damit Vorzug bei der Auswahl des Standplatzes zu erhalten, ist eine Online-
         Anmeldung bis Freitag,
28.4.2023
erwünscht. Flohmarkt-Teilnehmer mit Anmeldung (bitte ausdrucken und
         mitbringen) 
erhalten unmittelbar nach Platzöffnung um 09.00 Uhr Zutritt zum Gelände, um sich ihren
         Wunschplatz  zu sichern. Flohmarkt-Teilnehmer ohne Anmeldung erhalten - sofern es noch Standplätze hat
        - 30 Minuten nach Platzöffnung, um 09.30 Uhr, Zutritt. 

·        Die Bereiche, wo Stände platziert werden dürfen, sind markiert. Nach Betreten des Geländes kannst du dir    deinen Platz aussuchen. Markiere deinen Platz in gewünschter Grösse mit Matten oder Tüchern. Dann 

         kannst du deine Waren holen und den Platz einrichten.

·        Der Abstand zwischen den Ständen muss 50 cm betragen. Der Zugang zu den Ständen muss frei sein.

·        Du kannst deine Waren vom Boden (d.h. von einer Blache / Decke / aus Schachteln) oder von einem Tisch
   verkaufen. Bitte achte auf eine schöne und übersichtliche Warenpräsentation, die Lust zum Kaufen macht.

·        Das Befahren des Marktplatzes mit dem Auto ist nur nach Verkaufsschluss möglich.

·        Den Anweisungen des Flohmarkt-OKs ist Folge zu leisten

 

Was ist NICHT erlaubt?

·         Musik am Stand 

·         Abfall auf dem Flohmarktgelände entsorgen bzw. das Hinterlassen nicht verkaufter Waren. Bei illegaler
    Abfallentsorgung erheben wir eine Gebühr von Fr. 100.00.


Wie sind
die Marktzeiten?
Zweimal im Jahr - ein Frühlings-Flohmarkt im Mai und ein Herbst-Flohmarkt im Oktober.
 

·        Der Einlass für VerkäuferInnen mit Online-Anmeldung ist um 09.00 Uhr, der Einlass  ohne Online-
  Anmeldung bei Platz-Verfügbarkeit um 
09:3
Uhr. Beim Einlass ist ein gültiger Ausweis vorzuzeigen.

·        Einrichten der Stände ist zwischen 09.00 / 09.30 Uhr und 10.00 Uhr.

·        Autos bitte nach dem Entladen sofort umparkieren! 

·        Verkaufsschluss ist um 15:00 Uhr. Ab 15.30 h darf das Areal zwecks Abtransport befahren werden.

·        Alle Stände (ausgenommen Verpflegung) müssen bis 16.00 h abgebaut sein.

 

Parkplätze

Parkplätze gibt es bei

der Alten Käserei

dem Kehrplatz gegenüber Feuerwehrmuseum und

Entlang der Strasse Richtung Schwellbrunn. Bitte den Verkehrsdienst beachten.

 

Was gibt es sonst?

·         An zwei Imbissständen könnt Ihr Euch verpflegen.   

·         Elektrische Geräte können auf dem Areal getestet werden.

·         Die WC-Anlagen im Schulhausgebäude stehen zur Verfügung.

·         Mit dem Betreten des Marktgeländes wird diese Marktordnung akzeptiert.

 

Die Verantwortung für Schäden an den Waren z. B. bei Unwetter sowie betreffend der Verkaufsgegenstände (Funktionstüchtigkeit, Rückgabemöglichkeit, Echtheit, usw.) wie auch für die Preisfestlegung der Waren liegt allein in der Verantwortung der Verkäufer.

 

Adresse

Schulhausstr. 5, 9115 Dicken (SG)

 

Dieser Floh- und Secondhand-Markt wird von Ursula Kaspar uk@ursulakaspar.ch durchgeführt.